RW-Leitungsberechnung

Hydraulische Berechnung einer Regenwasserentwässerung

Grundlagen der Bemessung für Kanalanschluss

Die Bemessung erfolgt in 2 Schritten

  1. Regenwasserfallleitungen bemessen
  2. Grundleitung (ggf. Teilabschnitte) bemessen

Zuerst wird der erforderliche Durchmesser der Fallrohre ermittelt und in einem 2. Schritt mit allen angeschlossenen Flächenzuläufen der Gesamtabfluss und der erforderliche Durchmesser der Grundleitung bestimmt (s. Abb. Anlage 1). Für Teilstrecken erfolgt die Berechnung ggf. tabellarisch bis zum Endpunkt (s. Abb. Anlage 2).

Für die Berechnung des erforderlichen Durchmessers der Fallrohre wird zunächst die zugehörige Abflussmenge ermittelt und damit in einer Tabelle der erforderliche Durchmesser ausgewählt (s. Beispiel unten). Der Abstand zwischen den Dachabläufen darf max. 20 m betragen, wenn die Abläufe in einem gemeinsamen lotrechten Tiefpunkt angeordnet sind und sich in lotrechter Lage befinden.

Für Fallrohre wird die Bemessungsregenspende r mit mindestens 300 l/(s•ha) als fixer Wert festgelegt. Bei höheren Regenspenden r(5,5) sind diese anzuwenden. Für Stuttgart z.B. der Wert von r(5,5) = 405 l/(s•ha), fast einer der höchsten Werte in Deutschland (DIN 1986-100: 2016, Tab. A.1). Für Schrägdächer beträgt der Abflussbeiwert CS = 1,0. Für Kies-Flachdächer und begrünte Dachflächen sind die entsprechenden Abflussbeiwerte für den Spitzenabfluss CS anzuwenden (s. Tabelle).

Vom Planer ist zu prüfen und ggf. festzulegen, ob bei Windeinwirkung die wirksame Dachfläche zu vergrößern ist. Dabei wird die reale Dachfläche bzw. die Firsthöhe berücksichtigt. Auch Wände oder Aufbauten sind als zusätzliche Flächen zu prüfen. Bei besonders schutzbedürftigen Einrichtungen/Gebäuden sind Sicherheitszuschläge zu berücksichtigen. Innenliegende Entwässerungseinrichtungen werden hier nicht behandelt.

Ist eine Notentwässerung z.B. bei flach geneigten Dächern oder bei innenliegenden Gullys und Rinnen notwendig, ist diese separat mit der 100-jährlichen Bemessungsregenspende r(5,100) zu bemessen.

Bei Entwässerungsanlagen mit außenliegender Entwässerung kann die Notentwässerung i.d.R. über die Vorderkante der Dachrinne erfolgen. Anders gesagt: Im Regelfall wird bei Entwässerungsanlagen mit außenliegenden Rinnen keine Notentwässerung benötigt. Falls überlaufendes Wasser an der Rinnenvorderkante nicht toleriert werden kann, muss die Ablaufleistung der außenliegenden Entwässerungsanlage mit der Jahrhundertregenspende r(5,100) erfolgen. Dabei wird kein Abflussbeiwert angewandt.

Zu den r(5,5)-Werten für mehrere Großstädte siehe auch dort auf Seite 16 die Normentabelle für Bemessungsregenspenden in Deutschland (Auszug aus DIN 1986-100: 2016, Tabelle A.1) aus dem Dimensionierungsleitfaden der POLOPLAST GmbH & Co KG.

1. Regenfallrohre bemessen

Für die einzelnen Fallleitungen werden mit den zugehörigen wirksamen Dachflächen Aw und Abflussbeiwerten CS und mit der Bemessungsregenspende r die Abflussmenge Qr nach folgender Formel berechnet:

Qr = Aw • CS r 1/10000 [l/s]

  • wirksame Dachfläche Aw [m²]
  • Abflussbeiwert CS (Spitzenabfluss gem. Tabelle)
  • Berechnungsregenspende r = r(5,5) mind. 300 [l/(s•ha)]
  • Regenwasserabfluss Qr [l/s]
Tabelle S. 15 aus: https://www.poloplast.com/

Beispielberechnung: Fallrohrdurchmesser

Die Berechnung geht in der DIN EN 12056-3 bei den Fallrohren von einem maximalen Füllungsgrad von 0,33 aus. Dabei fließt das Regenwasser i.d.R. an der Rohrinnenwand ab und fällt nicht im freien Fall hinunter.

Hinweis: Laubsiebe oder Filter, halbrunde Übergänge und ggf. Übergänge zur Grundleitung verringern die Ablaufleistung der Fallrohre (Fallrohrverzug).

Berechnung des Regenwasserabflusses Qr für eine projizierte Dachflächenhälfte von Aw = 60 m² (Grundrissprojektion 12 m x 5 m, mit r(5,5) = 340 l/(s•ha)):

Qr = 60 1,0 340 1/10000 = 2,04 l/s

Tabelle aus DIN 12056-3 Tab. 8; Quelle: Basiswissen für Dachhandwerker, S. 23

Der gewählte Durchmesser der Regenfallleitung nach Tabelle beträgt DN 70 (mit Qr bis 4,1 l/s).

2. Grundleitung für Niederschlagsentwässerung bemessen

Grundleitungen außerhalb von Gebäuden müssen mindestens in DN 110 ausgeführt werden. Als Bemessungsregenspende r wird hierfür aus den aktuellen Starkniederschlagsreihen KOSTRA-DWD-2020 die örtliche 5-minütige, 5-jährliche Regenspende r(5,5) gewählt.

Für befestigte Flächen außerhalb von Gebäuden wird die 2-jährliche Regenspende r(5,2) zur Bemessung der Grundleitung genommen.

Als Abflussbeiwert Cm gilt hier der mittlere Abfluss gem. Tabelle 9 (s. Link unten). Füllgrad, Gefälle und Fliessgeschwindigkeiten sind wie folgt festgelegt:

  • Leitungsdurchmesser > DN 110
  • Bemessungsregenspende r(5,5) bzw. r(5,2) l/(s•ha)
  • Füllgrad h/d = 0,7
  • Gefälle J = 1/DN (min. 1:100)
  • Fliessgeschwindigkeit außerhalb von Gebäuden vmin = 0,7; vmax = 2,5 m/s
  • gesamte angeschlossene wirksame Flächen Awges [m²]
  • Abflussbeiwert Cm (mittlerer Abfluss gem. Tabelle 9 der DIN 1986-100: 2016-12)

Zur Niederschlagsableitung werden alle Dachflächen, versiegelten und teilversiegelten Flächen festgestellt und mit dem mittleren Abflussbeiwert Cm multipliziert. Für jede Teilstrecke und für den Gesamtabfluss ist der erforderliche Durchmesser zu berechnen.

Beispielberechnung: Grundleitungsdurchmesser

Als Beispiel werden die Regenfallrohre von den 2 Dachhälften (Ziegel: Cm = 0,8), eines Garagenflachdaches mit 18 m² (Kies: Cm = 0,8), einer befestigten Fläche von insgesamt 60 m² (Betonstein: Cm = 0,7) und 50 m² mit Rasengittersteinen als PKW-Stellplätze (Cm = 0,1) in eine Grundleitung abgeführt, die zu bemessen ist (s. Abbildung als Anlage 1).

Qr = Awges • Cm r(5,5) 1/10000 [l/s]

  • Awges • Cm = 120 m² • 0,8 + 18 m² • 0,8 + 60 m² • 0,7 + 50 m² • 0,1 = 96 m² + 14,4 m2 + 42 m² + 5 m² = 157,4 m²
  • r(5,5) = 340,0 l/(s•ha) für Barsinghausen-Egestorf

Qr = 157,4 340 1/10000 = 5,35 l/s

Der gewählte Durchmesser der Grundleitung unter Beachtung des Mindestgefälles gem. Abbildung Tabelle 8 beträgt DN 125 (mit Qr bis 7,1 l/s, v = 0,9 m/s, J = 1,2 cm/m).

Tabelle: Anlage 1 zum Entwässerungsantrag (Beispiel Grundleitung)

In der folgenden Abbildung ist der Leitungsplan schematisch dargestellt. Teilstrecken der Grundleitung wären rechnerisch sogar im Durchmesser DN 70 mit J = 0,4 bis 0,5 möglich (vorn, von den Rasengitterflächen mit halbem Weg und Eingang bis Punkt 10) und von hinten bis zum Punkt 4 in DN 80 bis DN 100.

Gewählt wird aber mindestens DN 100 mit J = 1,0. Dann folgt ab Punkt 4 bis zum Revisionsschacht ein Teilstück mit Leitungsdurchmesser DN 125 und J = 1,2. Die Zulaufpunkte sind schematisch als Kreis dargestellt.

Abbildung: Schematischer Leitungsplan für das Beispiel

In der tabellarischen Abbildung als Anlage 2 ist die Leitungsbemessung für alle Teilstrecken abgebildet. Durch die Anwendung des Bemessungsregens r(5,2) = 266,7 l/(s•ha) für die versiegelte Flächen ergeben sich geringere Abflussmengen.

Tabelle: Anlage 2 zum Entwässerungsantrag (Beispiel gesamte Leitungen)