Gewässereinleitung

Niederschlagsentwässerung durch Einleitung in ein oberirdisches Gewässer

Bedingungen für diese Ausnahme

Unter gewissen Umständen kann zur Entsorgung des Niederschlagswassers eines Grundstücks von Dachflächen und sonstigen versiegelten Flächen auch eine Einleitung in ein nahegelegenes Oberflächengewässer in Betracht kommen, wenn z.B.

  • kein öffentlicher Regenwasserkanal vorhanden ist und kein Anschluss- und Benutzungszwang besteht
  • die Versickerung aufgrund zu geringer Bodendurchlässigkeit oder bei nicht vorhandener, geeigneter Fläche nicht möglich ist
  • aber ein Gewässer sich in erreichbarer Nähe befindet.

Weitere Bedingungen

Die Einleitung hat auf jeden Fall nachweislich schadlos zu erfolgen, d.h. dass die Menge und die Schädlichkeit des eingeleiteten Regenwassers so gering sind, wie es der Stand der Technik ermöglicht und dass die ökologischen Anforderungen an das Gewässer nicht beeinträchtigt werden.

Wird es erforderlich, dass die geplante Leitung zum Oberflächengewässer das Grundstück Dritter durchquert, oder das Gewässer liegt auf einen anderen Grundstück (Flurstück), so muss dazu vorher die Genehmigung nachgewiesen werden. Ein Eintrag ins Grundbuch (Baulast) oder die Grunddienstbarkeit ist erforderlich.

Bei einer gedrosselten Einleitung muss der erforderliche Regenrückstauraum nachgewiesen werden, abhängig von der versiegelten Fläche, der örtlichen Starkregenreihe und der einzuhaltenden Drosselabflussspende (s. Beispiel).

Einleitung nur mit Wasserrechtlicher Erlaubnis

Für die Einleitung ist, wie auch bei einer Versickerung, i.d.R. eine Wasserrechtliche Erlaubnis der Unteren Wasserbehörde erforderlich. Dafür gibt es einen vorbereiteten Antrag, der mit den geforderten Nachweisen gestellt wird.

Die Untere Wasserbehörde oder auch das zuständige Abwasseramt der Stadt/Gemeinde kann noch weitere Anforderungen stellen, wie z.B. die max. Einleitmenge begrenzen. Dann ist ein Rückhaltevolumen nachzuweisen, das über einen gedrosselten Abfluss langsam entleert wird.

Als weitere Belange sind die evtl. Lage im Naturschutz-, Landschaftsschutzgebiet oder zu/in einer Trinkwasserschutzzone zu berücksichtigen.

Drosselabfluss und Retentionsvolumen berechnen

Bei einer vorgegeben und einzuhaltenden max. Drosselabflussspende qDR in [l/s•ha], die den Abfluss des natürlichen Einzugsgebietes nicht übersteigt, wird der Drosselabfluss QDR in [l/s] mit der undurchlässigen Fläche AU [m²] berechnet. Dabei sind i.d.R. die undurchlässigen Flächen mit einem Abflussbeiwert malzunehmen, d.h. zu reduzieren.

QDR = qDR • AU / 10.000 [l/s]

Das erforderliche Volumen zur Zwischenspeicherung des Niederschlages wird ähnlich wie bei der Versickerung nach dem DWA Arbeitsblatt DWA-A 117 im einfachen Bemessungsverfahren durch eine Bilanzierung von Zuflussvolumen – Abflussvolumen = Speichervolumen berechnet. Dazu sind erforderlich:

  • Die versiegelten Flächengrößen AE (hier AE = 201 m²)
  • die entsprechenden Abflussbeiwerte der Flächen (hier vereinfacht = 1,0 mit AU = AE)
  • die örtliche Starkregenreihe nach KOSTRA mit der Dauerstufe D und der Regenspende r(D,T) (iterativ mit D von 5 bis 4320 min.)
  • die jährliche Wiederkehrdauer/Häufigkeit der Regenereignisse T (i.d.R. T = 5 Jahre)
  • der Zuschlagfaktor fZ (i.d.R. fZ = 1,2 geringes Risikomaß)
  • der Abminderungsfaktor fA in Abhängigkeit von der Fließzeit (hier fA = 1,0)
  • die Drosselabflussspende qDR (Vorgabe der Behörde, hier qDR = 10 l/s•ha)

Für die Berechnung des Regenrückhalteraumes Vrrr nach DIN 1986-100, Formel 22 gilt:

Vrrr = ((AU • r(D,T) / 10.000 • D • fZ • 0,06) – (D • fZ • QDR • 0,06) [m³]

Es ist mit den Regendauerstufen D das max. Stauvolumen Vrrr zu ermitteln.

Beispielberechnung von Vrrr

QDR = 10 • 201 / 10.000 = 0,20 [l/s]

Das Maximum von Vrrr liegt bei D = 120 min mit r(120,5) = 45,5 l/s•ha

Vrrr = ((201 • 45,5) / 10.000 • 120 • 1,2 • 0,06) – (120 • 1,2 • 0,20 • 0,06) [m³]

Vrrr = 7,90 – 1,73 = 6,17 m³

Die Abbildung zeigt als Beispiel eine automatische Tabellenberechnung für den Regenrückhalteraum Vrrr (versiegelten Flächen AE = 201 m², Regenspenden für Rasterfeld 42025, Drosselabflussspende qDR = 10 l/s•ha).

Hinweis: Bei dem Regenrückhalteraum ist das vorhandene Speichervolumen einer Versickerungsmulde oder Rigole zu berücksichtigen. Es liegt in der Größenordnung von 8 m³ und erfüllt damit hinreichend die Bedingung für Vrrr.