Versickerungsgutachten
Antrag für ein Bauvorhaben oder bei Bestandsänderung?
Sie möchten bauen und mit dem Bauantrag auch den Entwässerungsantrag für eine Versickerungsanlage stellen?
Oder Sie haben ein Gewerbegrundstück und brauchen fachlichen Rat vom Fachmann zu Bodenuntersuchungen, Ihnen fehlt ein Hydraulischer Nachweis oder ein Versickerungsgutachten für Ihren Wasserrechtsantrag zur behördlichen Genehmigung der Regenwasser-Versickerungsanlage bei der Unteren Wasserbehörde? (Antrag einer Wasserrechtlichen Erlaubnis gem. § 10 WHG zur Einleitung von nicht schädlich verunreinigtem Niederschlagswasser in den Untergrund).
Hydraulischer Nachweis gemäß DWA-A 138
Ich wurde schon oft angefragt, den Hydraulischen Nachweis für eine Regenwasserversickerung zu erbringen. Das ist der erforderliche Nachweis mit kf-Wert und Bemessung gemäß dem Regelwerk Arbeitsblatt DWA-A 138 für eine Versickerungsanlage. Unter Referenzen sehen Sie Beispiele für erfolgreich durchgeführte Aufträge.
Welche Bedingungen müssen für eine Versickerung erfüllt sein?
Hier die wichtigsten Punkte, auf die beachtet werden müssen:
- ausreichende Bodendurchlässigkeit (ideal: Sandboden)
- Platz für die Versickerungsanlage (ca. 5-15 % der versiegelten Fläche/Dachfläche)
- und Abstand zur Grenze (2 m), zum Haus ca. 2-3 m (1 m + 1,5 x Kellertiefe)
- auch der Grundwasserhöchststand ist zu beachten (Abstand tiefer 1-1,5 m)
- die Bedingungen der örtlichen Kommune sind zu erfüllen (Antragsformular)
- und weitere Rahmenbedingungen sind dann vor Ort zu klären
Den stärksten Einfluss auf die Dimensionierung und damit die Größe der Versickerungsanlage hat die Bodendurchlässigkeit (kf-Wert). Mit einem Versickerungsversuch an dem geplanten Standort kann die örtliche Bodendurchlässigkeit ermittelt werden. Für eine Versickerung sollte die Bodendurchlässigkeit im Bereich von kf = 10-3 und 10-6 m/s, noch besser zwischen 10-4 und 10-5 m/s (z.B. Fein- bis Mittelsand) liegen, um die Funktionalität optimal zu gewährleisten.
Geländeuntersuchungen: Versickerungsversuch
Durch erste Bodenuntersuchungen, z.B. eine Sondierbohrung und einen Versickerungsversuch, kann Klarheit geschaffen werden, ob eine Regenwasserversickerung möglich ist. Im Ergebnis wird das Schichtenprofil und die Bodendurchlässigkeit bewertet und der Durchlässigkeitsbeiwert (kf-Wert) bestimmt. Zusätzlich ist ggf. auch eine Recherche weiterer Daten erforderlich (undurchlässige/versiegelte Flächen, Leitungen, Geologie, Hydrogeologie, Altlasten, TW-Schutzzone, KOSTRA-Regenspenden, GW-Flurabstand, Gefälle).
Sind auch alle weiteren Bedingungen günstig, kann eine Regenwasserversickerungsanlage geplant, beantragt und nach der Genehmigung gebaut werden. Auch der Antrag auf dauerhafte Gebührenbefreiung wird bei der Kommune gestellt.
Auswahl der Versickerungsvariante
Die Auswahl der Bauart der Versickerungsanlage erfolgt in enger Abstimmung mit dem Eigentümer/Auftraggeber nach Durchführung der Geländeuntersuchungen. Es werden die in Frage kommenden Möglichkeiten vorgestellt und diskutiert.
Je nach Bodenbeschaffenheit, Platzverhältnissen, versiegelter Flächengröße, Flächennutzung, Grundwasserstand und Umsetzungsmöglichkeit wird die Wahl auf eine oder zwei Möglichkeiten beschränkt, wobei auch die Baukosten die Entscheidung beeinflussen.
Dimensionierung der Versickerungsanlage
Der hydraulische Nachweis wird i.d.R. von den Behörden gefordert und ist Stand der Technik (DWA-Regelwert, Arbeitsblatt DWA-A 138). Mit dem im Feld ermittelten kf-Wert und den örtlichen Starkregenreihen wird die ausgewählte Versickerungsanlage mit den zu berücksichtigenden versiegelten Flächen und Beiwerten dimensioniert.
Versickerungsgutachten und Antragstellung
Im Versickerungsgutachten wird der gesamte Vorgang mit einem Überblick zu Lage, Untergrundaufbau, Untersuchungsergebnissen, Bemessung und Ausführungsplanung schriftlich zusammengefasst. Dazu gehören auch Anlagen, wie Lage/Lageplan, Entwässerungsplan, Profilschnitte und Tabellen, wie Flächenermittlung, Geländeprotokoll, Versuchsdaten, Abflussbeiwerte, verwendete Regenspenden und das Bemessungsergebnis.
Das Versickerungsgutachten wird dann zusammen mit dem ausgefüllten Antragsformular beim zuständigen Bauamt bzw. der Unteren Wasserbehörde eingereicht.
Meine Hilfe
Fordern Sie ein Angebot von mir an, ich mache dann für Sie alles fertig, vom Versickerungsversuch bis zum Gutachten mit Antragstellung.